RS OGH 1994/2/15 10ObS22/94, 10ObS199/94

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z10

Rechtssatz

Holt die Versicherte vor ihrem um elf Uhr dreißig geplanten Arbeitsantritt ihren Sohn vom Kindergarten ab, um ihn danach in ihrer Wohnung von der Großmutter während ihrer Arbeitstätigkeit betreuen zu lassen, dann ist der sich am Weg vom Kindergarten zur Wohnung ereignende Unfall einen Arbeitsunfall im Sinne des § 175 Abs 2 Z 10 ASVG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085024

Dokumentnummer

JJR_19940215_OGH0002_010OBS00022_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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