Norm
VerbotsG idF BGBl 1992/148 §3hRechtssatz
In Ansehung der an sich notorischen zeitgeschichtlichen Tatsache des nationalsozialistischen Völkermordes, insbesondere auch durch Einsatz von Giftgas, besteht zufolge des durch die VerbotsGNov 1992, BGBl 1992/148, neu geschaffenen Tatbestandes des § 3 h VerbotsG der Sache nach ein verfassungsgesetzliches Beweisthemenverbot.In Ansehung der an sich notorischen zeitgeschichtlichen Tatsache des nationalsozialistischen Völkermordes, insbesondere auch durch Einsatz von Giftgas, besteht zufolge des durch die VerbotsGNov 1992, BGBl 1992/148, neu geschaffenen Tatbestandes des Paragraph 3, h VerbotsG der Sache nach ein verfassungsgesetzliches Beweisthemenverbot.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080073Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2019