RS OGH 2019/10/17 13Os135/92, 15Os69/19i

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Norm

VerbotsG idF BGBl 1992/148 §3h

Rechtssatz

In Ansehung der an sich notorischen zeitgeschichtlichen Tatsache des nationalsozialistischen Völkermordes, insbesondere auch durch Einsatz von Giftgas, besteht zufolge des durch die VerbotsGNov 1992, BGBl 1992/148, neu geschaffenen Tatbestandes des § 3 h VerbotsG der Sache nach ein verfassungsgesetzliches Beweisthemenverbot.In Ansehung der an sich notorischen zeitgeschichtlichen Tatsache des nationalsozialistischen Völkermordes, insbesondere auch durch Einsatz von Giftgas, besteht zufolge des durch die VerbotsGNov 1992, BGBl 1992/148, neu geschaffenen Tatbestandes des Paragraph 3, h VerbotsG der Sache nach ein verfassungsgesetzliches Beweisthemenverbot.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080073

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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