RS OGH 1994/2/17 2Ob514/94, 4Ob132/02v

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Veröffentlicht am 17.02.1994
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Bb

Rechtssatz

Weggelder, die keine Fahrtkostenvergütung beinhalten, sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage zur Gänze einzubeziehen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 514/94
    Entscheidungstext OGH 17.02.1994 2 Ob 514/94
  • 4 Ob 132/02v
    Entscheidungstext OGH 18.06.2002 4 Ob 132/02v
    Vgl auch; Beisatz: Ein Fahrtkostenpauschale, mit dem die tatsächlichen Aufwendungen abgegolten werden, ist aufgrund der allgemeinen Regel, dass (nur) Zulagen, die nicht der Abgeltung von effektiven Auslagen dienen, zum Nettoeinkommen gehören, nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0013476

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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