RS OGH 2016/12/20 11Os172/93, 15Os129/12b, 15Os98/13w, 14Os102/16f

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Veröffentlicht am 01.03.1994
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Rechtssatz

Anwerben im Sinn des § 217 Abs 1 StGB erfordert ein Einwirken auf den Willen der anzuwerbenden Person mit dem Ziel, sie zur Ausübung der Prostitution in einem für sie fremden Staat zu verpflichten.Anwerben im Sinn des Paragraph 217, Absatz eins, StGB erfordert ein Einwirken auf den Willen der anzuwerbenden Person mit dem Ziel, sie zur Ausübung der Prostitution in einem für sie fremden Staat zu verpflichten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0095539

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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