Norm
StPO §289Rechtssatz
Eine amtswegige Maßnahme nach § 362 Abs 1 Z 1 StPO im zweiten Rechtsgang hinsichtlich bereits im ersten Rechtsgang in Rechtskraft erwachsener Schuldsprüche ist ausgeschlossen.Eine amtswegige Maßnahme nach Paragraph 362, Absatz eins, Ziffer eins, StPO im zweiten Rechtsgang hinsichtlich bereits im ersten Rechtsgang in Rechtskraft erwachsener Schuldsprüche ist ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0100058Dokumentnummer
JJR_19940303_OGH0002_0150OS00009_9400000_001