Norm
UWG §33a Abs1Rechtssatz
Auch Fertighäuser sind Waren, die im Kleinverkauf in größeren Mengen beschleunigt abgesetzt werden können. Die Ankündigung des "Abverkaufes" von Fertighäusern an Letztverbraucher fällt unter § 33 a Abs 1 UWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079680Dokumentnummer
JJR_19940308_OGH0002_0040OB00010_9400000_004