RS OGH 1995/9/14 14Os27/94 (14Os28/94), 15Os13/94, 14Os79/95

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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Rechtssatz

Ein nur mit dem Abhängigkeitsverhältnis als in einen Bordellbetrieb eingegliederte Prostituierte spezifisch verknüpfter Aufenthalt im Inland entspricht nicht dem gewöhnlichen Aufenthalt des Tatopfers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0095607

Dokumentnummer

JJR_19940310_OGH0002_0140OS00027_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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