Norm
ABGB §94 Abs2 Satz2Rechtssatz
Änderungen in den maßgeblichen Voraussetzungen (vor allem in der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten bzw der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten) können die Unterhaltshöhe auch nach der Haushaltstrennung beeinflussen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037925Dokumentnummer
JJR_19940311_OGH0002_0010OB00514_9400000_001