RS OGH 1994/3/11 1Ob514/94

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Veröffentlicht am 11.03.1994
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Norm

ABGB §94 Abs2 Satz2

Rechtssatz

Änderungen in den maßgeblichen Voraussetzungen (vor allem in der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten bzw der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten) können die Unterhaltshöhe auch nach der Haushaltstrennung beeinflussen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037925

Dokumentnummer

JJR_19940311_OGH0002_0010OB00514_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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