Norm
StGB §111Rechtssatz
Zur Frage des Nachteils für den Angeklagten, dem durch die verfehlte Subsumtion unter § 115 Abs 1 StGB die Möglichkeit des Wahrheitsbeweises genommen wurde.Zur Frage des Nachteils für den Angeklagten, dem durch die verfehlte Subsumtion unter Paragraph 115, Absatz eins, StGB die Möglichkeit des Wahrheitsbeweises genommen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0097549Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009