RS OGH 1994/3/21 16Bkd8/93

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Veröffentlicht am 21.03.1994
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Norm

DSt 1990 §1 Abs1 F2

Rechtssatz

Die Unterlassung einer auch nur stichprobenartigen Überprüfung routinemäßiger Kanzleiarbeiten ist jedenfalls dann ohne disziplinäre Bedeutung, wenn eine solche Überprüfung das verfahrensgegenständliche Kanzleiversehen nicht verhindern hätte können.

Entscheidungstexte

  • 16 Bkd 8/93
    Entscheidungstext OGH 21.03.1994 16 Bkd 8/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0055993

Dokumentnummer

JJR_19940321_OGH0002_016BKD00008_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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