RS OGH 2022/9/6 7Ob525/94, 3Ob2202/96m, 7Ob208/98h, 3Ob115/00h, 2Ob62/22i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1994
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Norm

ABGB §914 I
ABGB §914 II
EheG §55a Abs2
  1. ABGB § 914 heute
  2. ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 914 heute
  2. ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. EheG § 55a heute
  2. EheG § 55a gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. EheG § 55a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000
  4. EheG § 55a gültig von 01.07.1978 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Bei einer Vereinbarung im Sinne des § 55 a Abs 2 EheG kann die Neubestimmung des Unterhaltsanspruches wegen Änderung der Verhältnisse mangels gesetzlicher Regelung eines solchen Unterhaltsanspruches immer nur im Wege ergänzender Vertragsauslegung erfolgen, sodaß es darauf ankommt, was redliche und vernünftige Parteien für den von ihnen ursprünglich nicht bedachten Fall der geänderten Verhältnisse vereinbart hätten. Bei Hinzutreten weiterer Sorgepflichten ist die ergänzende Vertragsauslegung mangels anderer eindeutiger Anhaltspunkte dahin vorzunehmen, daß diese von den Parteien nach den Regeln für den gesetzlichen Unterhalt berücksichtigt worden wären (so schon 3 Ob 69/91).Bei einer Vereinbarung im Sinne des Paragraph 55, a Absatz 2, EheG kann die Neubestimmung des Unterhaltsanspruches wegen Änderung der Verhältnisse mangels gesetzlicher Regelung eines solchen Unterhaltsanspruches immer nur im Wege ergänzender Vertragsauslegung erfolgen, sodaß es darauf ankommt, was redliche und vernünftige Parteien für den von ihnen ursprünglich nicht bedachten Fall der geänderten Verhältnisse vereinbart hätten. Bei Hinzutreten weiterer Sorgepflichten ist die ergänzende Vertragsauslegung mangels anderer eindeutiger Anhaltspunkte dahin vorzunehmen, daß diese von den Parteien nach den Regeln für den gesetzlichen Unterhalt berücksichtigt worden wären (so schon 3 Ob 69/91).

Entscheidungstexte

  • RS0017846">7 Ob 525/94
    Entscheidungstext OGH 23.03.1994 7 Ob 525/94
  • RS0017846">3 Ob 2202/96m
    Entscheidungstext OGH 10.09.1996 3 Ob 2202/96m
    nur: Bei einer Vereinbarung im Sinne des § 55 a Abs 2 EheG kann die Neubestimmung des Unterhaltsanspruches wegen Änderung der Verhältnisse mangels gesetzlicher Regelung eines solchen Unterhaltsanspruches immer nur im Wege ergänzender Vertragsauslegung erfolgen, sodaß es darauf ankommt, was redliche und vernünftige Parteien für den von ihnen ursprünglich nicht bedachten Fall der geänderten Verhältnisse vereinbart hätten. (T1)
  • RS0017846">7 Ob 208/98h
    Entscheidungstext OGH 28.04.1999 7 Ob 208/98h
    nur T1
  • RS0017846">3 Ob 115/00h
    Entscheidungstext OGH 20.12.2000 3 Ob 115/00h
    nur T1
  • RS0017846">2 Ob 62/22i
    Entscheidungstext OGH 06.09.2022 2 Ob 62/22i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017846

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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