Norm
ABGB §142 CaRechtssatz
Haben die Geschwister untereinander eine enge Bindung entwickelt, steht der Grundsatz, daß Geschwister nicht ohne zwingenden Grund getrennt werden sollen, im Vordergrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047828Dokumentnummer
JJR_19940323_OGH0002_0030OB00518_9400000_001