RS OGH 1994/3/23 3Ob518/94, 9Ob91/01z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1994
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Norm

ABGB §142 Ca
ABGB §177 B

Rechtssatz

Haben die Geschwister untereinander eine enge Bindung entwickelt, steht der Grundsatz, daß Geschwister nicht ohne zwingenden Grund getrennt werden sollen, im Vordergrund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047828

Dokumentnummer

JJR_19940323_OGH0002_0030OB00518_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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