RS OGH 2025/4/25 8Ob577/93; 4Ob554/94; 2Ob267/98y; 3Ob91/08s; 7Ob92/13z; 5Ob42/22w; 8Ob32/25a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.1994
beobachten
merken

Rechtssatz

§ 17 IPRG regelt nicht nur die sachlichen Ehevoraussetzungen, sondern auch die Rechtsfolgen einer Verletzung der sachlichen Ehevoraussetzungen, und zwar alle Rechtsfolgen des maßgeblichen Rechtes, die an die Missachtung sachlicher Voraussetzungen geknüpft sind. Von einer Wirkung einer derartigen Verletzung wird immer das gesamte Eheverhältnis erfasst, unabhängig davon, ob die Verletzung beide Personalstatute oder nur eines von ihnen betrifft.Paragraph 17, IPRG regelt nicht nur die sachlichen Ehevoraussetzungen, sondern auch die Rechtsfolgen einer Verletzung der sachlichen Ehevoraussetzungen, und zwar alle Rechtsfolgen des maßgeblichen Rechtes, die an die Missachtung sachlicher Voraussetzungen geknüpft sind. Von einer Wirkung einer derartigen Verletzung wird immer das gesamte Eheverhältnis erfasst, unabhängig davon, ob die Verletzung beide Personalstatute oder nur eines von ihnen betrifft.

Entscheidungstexte

  • RS0077152">8 Ob 577/93
    Entscheidungstext OGH 30.03.1994 8 Ob 577/93
    Veröff: SZ 67/56
  • RS0077152">4 Ob 554/94
    Entscheidungstext OGH 20.09.1994 4 Ob 554/94
  • RS0077152">2 Ob 267/98y
    Entscheidungstext OGH 29.10.1998 2 Ob 267/98y
    Beisatz: Zu den materiellen Voraussetzungen zählt auch das Fehlen einer gültigen Vorehe. (T1)
  • RS0077152">3 Ob 91/08s
    Entscheidungstext OGH 03.09.2008 3 Ob 91/08s
    Beisatz: Zu diesen sachlichen Voraussetzungen zählen auch Konsenserfordernisse. (T2)
    Beisatz: Hier: Aufhebung der Ehe. (T3)
  • RS0077152">7 Ob 92/13z
    Entscheidungstext OGH 19.06.2013 7 Ob 92/13z
    Veröff: SZ 2013/59
  • RS0077152">5 Ob 42/22w
    Entscheidungstext OGH 01.12.2022 5 Ob 42/22w
    nur: § 17 IPRG regelt nicht nur die sachlichen Ehevoraussetzungen, sondern auch die Rechtsfolgen einer Verletzung der sachlichen Ehevoraussetzungen, und zwar alle Rechtsfolgen des maßgeblichen Rechtes, die an die Missachtung sachlicher Voraussetzungen geknüpft sind. (T4)
    Beis wie T2
  • RS0077152">8 Ob 32/25a
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.04.2025 8 Ob 32/25a
    Beisatz nur wie T4; Beisatz wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077152

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten