Norm
DSt 1990 §1 Abs2 GRechtssatz
Das (versuchte) Abwerben eines Klienten begründet als Verstoß gegen § 2 RL-BA 1977 das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, nicht aber jenes der Berufspflichtenverletzung, weil zwar ein Vollmachtswechsel, nicht aber die Vertretung einer Partei an Stelle eines anderen Rechtsanwalts ohne dessen Einverständnis geplant war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0056071Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2013