RS OGH 1994/4/11 6Bkd4/93, 3Bkd3/13

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.1994
beobachten
merken

Norm

DSt 1990 §1 Abs2 G
RL-BA 1977 §2

Rechtssatz

Das (versuchte) Abwerben eines Klienten begründet als Verstoß gegen § 2 RL-BA 1977 das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, nicht aber jenes der Berufspflichtenverletzung, weil zwar ein Vollmachtswechsel, nicht aber die Vertretung einer Partei an Stelle eines anderen Rechtsanwalts ohne dessen Einverständnis geplant war.

Entscheidungstexte

  • 6 Bkd 4/93
    Entscheidungstext OGH 11.04.1994 6 Bkd 4/93
  • 3 Bkd 3/13
    Entscheidungstext OGH 02.09.2013 3 Bkd 3/13
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0056071

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten