RS OGH 1994/4/12 14Os197/93, 14Os60/94 (14Os61/94)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1994
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Norm

StGB §302 Abs1

Rechtssatz

Ein am Paketschalter eingesetzter Postbeamter, in dessen Aufgabenbereich die Annahme von Sendungen im Express-Mail-Service, von Massensendungen und von Paketen zum Versand, die Abgabe von Paketen an Empfänger und das Inkasso aller darauf entfallenden Aufgabegebühren und Abgabegebühren, Nachnahmen und zollrechtlichen Eingangsabgaben fällt, begeht Mißbrauch der Amtsgewalt, wenn er sich die dabei vereinnahmten Geldbeträge zueignet, sie bei der täglichen Abrechnung verschweigt und die dazugehörigen Belege unterdrückt.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 197/93
    Entscheidungstext OGH 12.04.1994 14 Os 197/93
    Veröff: EvBl 1994/157 S 741
  • 14 Os 60/94
    Entscheidungstext OGH 21.06.1994 14 Os 60/94
    Vgl auch; Beisatz: Zollbeamter, der eingehobene Straßenverkehrsbeiträge sich zueignet. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0096877

Dokumentnummer

JJR_19940412_OGH0002_0140OS00197_9300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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