Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Ein am Paketschalter eingesetzter Postbeamter, in dessen Aufgabenbereich die Annahme von Sendungen im Express-Mail-Service, von Massensendungen und von Paketen zum Versand, die Abgabe von Paketen an Empfänger und das Inkasso aller darauf entfallenden Aufgabegebühren und Abgabegebühren, Nachnahmen und zollrechtlichen Eingangsabgaben fällt, begeht Mißbrauch der Amtsgewalt, wenn er sich die dabei vereinnahmten Geldbeträge zueignet, sie bei der täglichen Abrechnung verschweigt und die dazugehörigen Belege unterdrückt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0096877Dokumentnummer
JJR_19940412_OGH0002_0140OS00197_9300000_004