Norm
UWG §9a Abs1 Z1Rechtssatz
Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, daß ein irreführender Blickfang dann gegen § 2 UWG verstößt, wenn eine nähere Aufklärung überhaupt fehlt oder nicht in einer nach der redlichen Verkehrsübung zu erwartenden Form - etwa in einer wesentlich kleineren Schrift - erfolgt, muß auch für die Beurteilung der Frage gelten, ob eine blickfangartige Gewinnspielankündigung zur Ausübung psychischen Kaufzwanges geeignet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079421Dokumentnummer
JJR_19940412_OGH0002_0040OB01032_9400000_001