RS OGH 1994/4/12 4Ob1032/94, 4Ob2337/96x

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Veröffentlicht am 12.04.1994
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Norm

UWG §9a Abs1 Z1

Rechtssatz

Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, daß ein irreführender Blickfang dann gegen § 2 UWG verstößt, wenn eine nähere Aufklärung überhaupt fehlt oder nicht in einer nach der redlichen Verkehrsübung zu erwartenden Form - etwa in einer wesentlich kleineren Schrift - erfolgt, muß auch für die Beurteilung der Frage gelten, ob eine blickfangartige Gewinnspielankündigung zur Ausübung psychischen Kaufzwanges geeignet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079421

Dokumentnummer

JJR_19940412_OGH0002_0040OB01032_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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