Norm
MRG §37 Abs1 Z1Rechtssatz
Der gemäß § 37 Abs 1 Z 1 MRG gestellte Antrag kann auch wieder zurückgezogen werden. Diese Rückzahlung hat gar keine materiellrechtliche Wirkung.Der gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer eins, MRG gestellte Antrag kann auch wieder zurückgezogen werden. Diese Rückzahlung hat gar keine materiellrechtliche Wirkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070512Dokumentnummer
JJR_19940413_OGH0002_0030OB00523_9400000_002