RS OGH 1994/4/14 10ObS64/94

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Veröffentlicht am 14.04.1994
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Norm

ASVG §138 Abs1

Rechtssatz

Solange der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Leistungen erbringt und er aus diesem Titel Anspruch auf Entgelt gegen den Arbeitgeber hat, tritt der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nicht ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083939

Dokumentnummer

JJR_19940414_OGH0002_010OBS00064_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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