RS OGH 2012/12/19 6Ob10/94, 6Ob20/02p, 6Ob50/12i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1994
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Norm

Krnt HöfeG 1990 §2

Rechtssatz

Das Vorhandensein eines Wohnhauses auf der Liegenschaft ist für die Beurteilung, ob ein Erbhof vorliegt, nicht entscheidend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0063051

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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