RS OGH 1994/4/14 10ObS64/94, 10ObS217/01m, 10ObS329/02h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1994
beobachten
merken

Norm

ASVG §138 Abs1

Rechtssatz

Der Anspruch aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gemäß § 138 Abs 1 ASVG entsteht bereits mit dem Eintritt des Versicherungsfalles, die Leistung fällt jedoch erst am vierten Tag nach Eintritt des Versicherungsunfalles an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083933

Dokumentnummer

JJR_19940414_OGH0002_010OBS00064_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten