Norm
StPO §46 Abs1Rechtssatz
Eine bloße Anzeige an die "Kriminalpolizei" samt Übermittlung von Unterlagen an einen Staatsanwalt kann - weil nicht an das Strafgericht gerichtet - nicht als Privatanklage (oder überhaupt als Verfolgungsantrag im Sinne des § 46 Abs 1 StPO) gewertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0096931Dokumentnummer
JJR_19940419_OGH0002_0110OS00032_9400000_002