RS OGH 1994/4/19 1Ob614/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.1994
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Norm

ABGB §1375 B

Rechtssatz

Die bloß rechnerische Überprüfung einer jährlichen Abrechnung allein kann ohne Vorliegen weiterer Anhaltspunkte nicht zur Annahme des Vorliegens eines konstitutiven Anerkenntnisses führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032854

Dokumentnummer

JJR_19940419_OGH0002_0010OB00614_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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