Norm
ABGB §1375 BRechtssatz
Die bloß rechnerische Überprüfung einer jährlichen Abrechnung allein kann ohne Vorliegen weiterer Anhaltspunkte nicht zur Annahme des Vorliegens eines konstitutiven Anerkenntnisses führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032854Dokumentnummer
JJR_19940419_OGH0002_0010OB00614_9300000_002