RS OGH 2025/6/3 5Ob525/94; 3Ob544/95 (3Ob545/95); 2Ob218/97s; 7Ob102/99x; 4Ob66/01m; 3Ob133/01g; 4Ob

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Veröffentlicht am 27.04.1994
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Rechtssatz

Verwendung ist jede dem Zuweisungsinhalt eines Rechtes widersprechende Nutzung; auch die Einziehung fremder Forderungen durch einen Scheingläubiger.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0019960

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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