RS OGH 1994/5/3 1Ob555/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1994
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Norm

ABGB §1061

Rechtssatz

Erschöpft sich die Leistungspflicht des Verkäufers nicht in der Lieferung und Montage eines elektronisch gesteuerten Geräts, so ist schon nach dessen Funktionsweise in Erfüllung einer unabhängig von einer ausdrücklichen Abrede bestehenden Nebenpflicht des Verkäufers auch die durch die von einem Monteur fürs erste vorgenommene, gewiß nicht ausreichende Einweisung nicht zu ersetzende, auch für den auf diesem Gebiet nicht spezialisierten Fachmann verständliche und zur Verwendung geeignete Gebrauchsanleitung bzw Bedienungsanleitung mitzuliefern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0020082

Dokumentnummer

JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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