Norm
ABGB §471 IRechtssatz
Hat der Leasinggeber durch seine - durchaus übliche - Vertragsgestaltung zumindest den Anschein einer Ermächtigung des Leasingnehmers geschaffen, den Leasinggegenstand mit der Wirkung in Reparatur zu geben, dass das ihm gegenüber wirksame Zurückbehaltungsrecht auch dem Leasinggeber gegenüber entsteht, so kann diesem der Werkunternehmer das gegen den Leasingnehmer schon von Gesetzes wegen bestehende Retentionsrecht mit Erfolg entgegenhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016632Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.05.2015