RS OGH 1994/5/3 1Ob555/94, 7Ob288/98y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §918 Ia
ABGB §922

Rechtssatz

Hat der Käufer die Ware nur mit Vorbehalt übernommen, so kann er sich damit die Nichterfüllungsansprüche erhalten; das trifft aber dann nicht zu, wenn sich der beim Vorbehalt angeführte Grund als nicht stichhältig erweist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 555/94
    Entscheidungstext OGH 03.05.1994 1 Ob 555/94
  • 7 Ob 288/98y
    Entscheidungstext OGH 24.11.1998 7 Ob 288/98y
    Vgl auch; Beisatz: Eine Übernahme unter Vorbehalt ist möglich, aber nur beschränkt wirksam. Der Vorbehalt der Verbesserung ist nur unter Hinweis auf konkrete Mängel zulässig. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018256

Dokumentnummer

JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten