RS OGH 1994/5/3 1Ob627/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1994
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Norm

ABGB §1394
WG Art17 D

Rechtssatz

Hat der Zessus Zahlung an einen Indossatar geleistet, wirkt diese auch dann schuldbefreiend, wenn er von der Zession der dem Wechsel zugrundeliegenden Kausalforderung verständigt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032915

Dokumentnummer

JJR_19940503_OGH0002_0010OB00627_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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