Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der in deren Namen einen Scheck ausstellt und daher erklärt, persönlich dafür einzustehen, daß der Scheck gedeckt sei, gibt dadurch eine persönliche Haftungserklärung ab, die als selbständiges Garantieversprechen zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017744Dokumentnummer
JJR_19940503_OGH0002_0010OB00525_9400000_002