RS OGH 1994/5/3 1Ob525/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1994
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Norm

ABGB §880a A
ABGB §914 IIIh

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der in deren Namen einen Scheck ausstellt und daher erklärt, persönlich dafür einzustehen, daß der Scheck gedeckt sei, gibt dadurch eine persönliche Haftungserklärung ab, die als selbständiges Garantieversprechen zu beurteilen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017744

Dokumentnummer

JJR_19940503_OGH0002_0010OB00525_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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