Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Fabriksneu ist das Gerät jedenfalls noch dann, wenn es vor der Auslieferung noch nicht seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt wurde, sodaß eine mit einer solchen Benützung verbundene Wertminderung nicht in Betracht kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018030Dokumentnummer
JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_002