RS OGH 1994/5/3 1Ob555/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1994
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Norm

ABGB §914 IIIh
ABGB §1054

Rechtssatz

Fabriksneu ist das Gerät jedenfalls noch dann, wenn es vor der Auslieferung noch nicht seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt wurde, sodaß eine mit einer solchen Benützung verbundene Wertminderung nicht in Betracht kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018030

Dokumentnummer

JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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