Norm
ABGB §471 IRechtssatz
Ist dem Werkunternehmer bekannt, daß der Besteller nicht auch Eigentümer ist, darf dessen Zustimmung zum Abschluß des Werkvertrags als mutmaßlichen Willen eines redlichen Eigentümers und dessen Bereitschaft, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes des Werkunternehmers gegen den Besteller auch gegen ihn hinzunehmen, deuten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016633Dokumentnummer
JJR_19940503_OGH0002_0010OB00537_9400000_002