RS OGH 1994/5/3 1Ob537/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §471 I
ABGB §1029 B4

Rechtssatz

Ist dem Werkunternehmer bekannt, daß der Besteller nicht auch Eigentümer ist, darf dessen Zustimmung zum Abschluß des Werkvertrags als mutmaßlichen Willen eines redlichen Eigentümers und dessen Bereitschaft, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes des Werkunternehmers gegen den Besteller auch gegen ihn hinzunehmen, deuten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016633

Dokumentnummer

JJR_19940503_OGH0002_0010OB00537_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten