Norm
LBedG Vlbg §132 Abs1 litc Fall1Rechtssatz
Die Kündigung eines Landesangestellten ist gerechtfertigt, wenn er trotz wiederholter Aufforderungen nicht bereit ist, sich in die Organisation des Landes einzufügen, insbesondere sich den ihm erteilten Weisungen zu fügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0065989Im RIS seit
04.05.1994Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024