Norm
AZG §10Rechtssatz
Ein unter Bezugnahme auf § 47 Abs 4 DO.C gewährtes, an der Zahl der tatsächlich zu leistenden Überstunden orientiertes Überstundenpauschale ist bei Änderung der Zahl der zu leistenden Überstunden widerrufbar.Ein unter Bezugnahme auf Paragraph 47, Absatz 4, DO.C gewährtes, an der Zahl der tatsächlich zu leistenden Überstunden orientiertes Überstundenpauschale ist bei Änderung der Zahl der zu leistenden Überstunden widerrufbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051800Dokumentnummer
JJR_19940504_OGH0002_009OBA00028_9400000_001