RS OGH 1994/5/4 9ObA28/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1994
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Norm

AZG §10
DO.A §59 Abs5
DO.B §51 Abs5
DO.C §47 Abs4
  1. AZG § 10 heute
  2. AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018
  3. AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997
  4. AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 238/1971

Rechtssatz

Ein unter Bezugnahme auf § 47 Abs 4 DO.C gewährtes, an der Zahl der tatsächlich zu leistenden Überstunden orientiertes Überstundenpauschale ist bei Änderung der Zahl der zu leistenden Überstunden widerrufbar.Ein unter Bezugnahme auf Paragraph 47, Absatz 4, DO.C gewährtes, an der Zahl der tatsächlich zu leistenden Überstunden orientiertes Überstundenpauschale ist bei Änderung der Zahl der zu leistenden Überstunden widerrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051800

Dokumentnummer

JJR_19940504_OGH0002_009OBA00028_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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