RS OGH 2019/2/26 12Os51/94 (12Os52/94), 2Ob20/19h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1994
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Norm

StVO §3 B5
StVO §6
StVO §13 Abs3 III
StVO §68 Abs1

Rechtssatz

Im Hinblick auf § 3 StVO darf auch ein aus einem Grundstück auf die Straße ausfahrender Kraftfahrzeuglenker darauf vertrauen, daß der für ihn uneinsehbare Gehsteigbereich nicht etwa von einem - noch nicht wahrnehmbaren - Radfahrer (§§ 8 Abs 4, 68 Abs 1 StVO zuwider) regelwidrig befahren wird.Im Hinblick auf Paragraph 3, StVO darf auch ein aus einem Grundstück auf die Straße ausfahrender Kraftfahrzeuglenker darauf vertrauen, daß der für ihn uneinsehbare Gehsteigbereich nicht etwa von einem - noch nicht wahrnehmbaren - Radfahrer (Paragraphen 8, Absatz 4, 68, Absatz eins, StVO zuwider) regelwidrig befahren wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0073522

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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