Norm
StVO §3 B5Rechtssatz
Im Hinblick auf § 3 StVO darf auch ein aus einem Grundstück auf die Straße ausfahrender Kraftfahrzeuglenker darauf vertrauen, daß der für ihn uneinsehbare Gehsteigbereich nicht etwa von einem - noch nicht wahrnehmbaren - Radfahrer (§§ 8 Abs 4, 68 Abs 1 StVO zuwider) regelwidrig befahren wird.Im Hinblick auf Paragraph 3, StVO darf auch ein aus einem Grundstück auf die Straße ausfahrender Kraftfahrzeuglenker darauf vertrauen, daß der für ihn uneinsehbare Gehsteigbereich nicht etwa von einem - noch nicht wahrnehmbaren - Radfahrer (Paragraphen 8, Absatz 4, 68, Absatz eins, StVO zuwider) regelwidrig befahren wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0073522Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019