RS OGH 1994/5/5 12Os32/94

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Veröffentlicht am 05.05.1994
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Norm

StGB §99 D
StGB §105 E
StGB §202

Rechtssatz

Geschlechtliche Nötigung und sonstige Nötigungsakte sind keine "typischen Begleittaten" einer - wenn auch qualifizierten (§ 99 Abs 2 zweiter Fall StGB) - Freiheitsverletzung; der Schuldspruch wegen der letztgenannten Straftat könnte für sich allein den gesamten Unrechtsgehalt des Täterverhaltens nicht erfassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0093125

Dokumentnummer

JJR_19940505_OGH0002_0120OS00032_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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