RS OGH 2025/4/30 11Os47/94; 14Os67/14f; 14Os27/15z; 14Os106/18x; 15Os124/19b; 14Os8/20p; 11Os6/21y;

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Norm

StGB §12 Bc
StGB §127 E
StGB §164
  1. StGB § 127 heute
  2. StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
  1. StGB § 164 heute
  2. StGB § 164 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015
  3. StGB § 164 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004
  4. StGB § 164 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001
  5. StGB § 164 gültig von 01.10.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 527/1993
  6. StGB § 164 gültig von 01.03.1988 bis 30.09.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Eine noch vor der Diebstahlstat gegebene Zusage für eine erst nach der Vollendung des Diebstahls zu gewährende Hilfeleistung bei der Verwertung der Diebsbeute (vgl US 7) könnte zwar als psychische Beitragstäterschaft gewertet werden, diese Annahme ist aber von einem kausalen Zusammenhang zwischen der Zusage und der Diebstahlstat, wie sie sich tatsächlich ereignet hat, abhängig. Einer eingehenden Prüfung dieser ursächlichen Beziehung zwischen Beitrag und Tat in ihrer individuellen Erscheinungsform bedarf es ganz besonders dann, wenn (bloß) psychische Beitragstäterschaft in Betracht zu ziehen ist.Eine noch vor der Diebstahlstat gegebene Zusage für eine erst nach der Vollendung des Diebstahls zu gewährende Hilfeleistung bei der Verwertung der Diebsbeute vergleiche US 7) könnte zwar als psychische Beitragstäterschaft gewertet werden, diese Annahme ist aber von einem kausalen Zusammenhang zwischen der Zusage und der Diebstahlstat, wie sie sich tatsächlich ereignet hat, abhängig. Einer eingehenden Prüfung dieser ursächlichen Beziehung zwischen Beitrag und Tat in ihrer individuellen Erscheinungsform bedarf es ganz besonders dann, wenn (bloß) psychische Beitragstäterschaft in Betracht zu ziehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0090384

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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