RS OGH 1994/5/11 7Ob21/94

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Veröffentlicht am 11.05.1994
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Rechtssatz

Die Mißachtung einer Stoptafel stellt in der Regel eine grobe Fahrlässigkeit dar, zumindest dann, wenn weitere belastende Umstände hinzukommen (hier: Mißachtung trotz Ortskenntnis und mit einer Geschwindigkeit von etwa fünfzig km/h).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075468

Dokumentnummer

JJR_19940511_OGH0002_0070OB00021_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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