RS OGH 1994/5/17 14Os33/94, 14Fs1/94

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Veröffentlicht am 17.05.1994
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Norm

StPO §410 Abs1

Rechtssatz

Das Erstgericht hat sich vom Vorliegen relevanter strafmildernder Umstände "zu überzeugen", eine entsprechende Tatsachengrundlage bzw Entscheidungsgrundlage zu schaffen und diese dahin zu beurteilen, ob sie eine nachträgliche Milderung der Strafe durch die hiezu berufene Instanz rechtfertigen könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0101437

Dokumentnummer

JJR_19940517_OGH0002_0140OS00033_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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