RS OGH 1994/5/17 14Os146/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1994
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Norm

ARHG §70
StPO §281
StPO §345

Rechtssatz

Aus der vom ersuchten Staat vorgenommenen Reihenfolge bei der Durchführung einer von mehreren Staaten begehrten Auslieferung kann eine Urteilsnichtigkeit unter keinen Umständen abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0087151

Dokumentnummer

JJR_19940517_OGH0002_0140OS00146_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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