RS OGH 1994/5/17 14Os64/94

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Veröffentlicht am 17.05.1994
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Norm

StGB §159 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die verspätete Bezahlung fälliger Schulden nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners und nach Anzeigeerstattung berührt weder die Frage der Gläubigermehrheit zum Insolvenzzeitpunkt noch jene der Rechtzeitigkeit der Schadensgutmachung als Voraussetzung tätiger Reue.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0095156

Dokumentnummer

JJR_19940517_OGH0002_0140OS00064_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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