Norm
StGB §159 Abs1 Z1Rechtssatz
Die verspätete Bezahlung fälliger Schulden nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners und nach Anzeigeerstattung berührt weder die Frage der Gläubigermehrheit zum Insolvenzzeitpunkt noch jene der Rechtzeitigkeit der Schadensgutmachung als Voraussetzung tätiger Reue.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0095156Dokumentnummer
JJR_19940517_OGH0002_0140OS00064_9400000_001