RS OGH 2023/10/24 14Ns10/94; 20Ns3/14t; 12Ns59/23g

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Veröffentlicht am 17.05.1994
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Rechtssatz

Eine unrichtige Gesetzesauslegung durch den Berufungssenat, dem der abgelehnte Richter seinerzeit angehörte, bewirkt keine Befangenheit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0097003

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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