RS OGH 1994/5/19 2Ob28/94

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Rechtssatz

Das Gericht ist an eine außer Streit gestellte Tatsache bei der Beweiswürdigung zu einer anderen (strittigen) Tatsache nicht gebunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0040117

Dokumentnummer

JJR_19940519_OGH0002_0020OB00028_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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