RS OGH 2008/7/11 7Ob618/93, 10ObS233/02s, 3Ob82/08t

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Veröffentlicht am 25.05.1994
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Norm

KO §19 Abs1

Rechtssatz

Die Kompensationsbefugnis des § 19 Abs 1 KO gleicht einem Absonderungsrecht, ohne aber dessen Bestimmungen zu unterliegen.Die Kompensationsbefugnis des Paragraph 19, Absatz eins, KO gleicht einem Absonderungsrecht, ohne aber dessen Bestimmungen zu unterliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0064302

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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