RS OGH 1994/5/25 3Ob526/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1994
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Norm

ABGB §212 Abs2

Rechtssatz

Die Sachwalterbestellung wird bereits mit Einlangen der schriftlichen Zustimmungserklärung oder dem Abschluß der Niederschrift beim Jugendwohlfahrtsträger wirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0049086

Dokumentnummer

JJR_19940525_OGH0002_0030OB00526_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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