Norm
StGB §32 Abs3Rechtssatz
Erschwerende Wirkung des Umstandes, daß der Bestimmungstäter seine verantwortungsvolle Vertrauensstellung als Filialinspektor dazu mißbrauchte (vgl § 32 Abs 3 StGB), zwei (untergeordnete) Angestellte seiner Arbeitgeberfirma zu wiederholten betrügerischen Malversationen zu verleiten.Erschwerende Wirkung des Umstandes, daß der Bestimmungstäter seine verantwortungsvolle Vertrauensstellung als Filialinspektor dazu mißbrauchte vergleiche Paragraph 32, Absatz 3, StGB), zwei (untergeordnete) Angestellte seiner Arbeitgeberfirma zu wiederholten betrügerischen Malversationen zu verleiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0091091Dokumentnummer
JJR_19940526_OGH0002_0150OS00051_9400000_004