RS OGH 1994/5/26 2Ob30/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1994
beobachten
merken

Rechtssatz

Im Falle einer Direktklage des Geschädigten gegen den Versicherer ist im Spruch der Entscheidung zum Ausdruck zu bringen, daß der Anspruch nach § 158 c Abs 3 VersVG begrenzt ist.Im Falle einer Direktklage des Geschädigten gegen den Versicherer ist im Spruch der Entscheidung zum Ausdruck zu bringen, daß der Anspruch nach Paragraph 158, c Absatz 3, VersVG begrenzt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0065850

Dokumentnummer

JJR_19940526_OGH0002_0020OB00030_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten