RS OGH 2025/9/29 1Ob559/94; 2Ob229/00s; 7Ob208/02t; 3Ob183/03p; 1Ob134/04v; 6Ob96/06w; 1Ob122/08k; 5

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Norm

NWG §2 Abs1

Rechtssatz

Die Nachlässigkeit der Parteien soll durch die Bestimmungen des NWG nicht gefördert werden, lediglich der schuldlose und damit schutzwürdige Erwerber einer Liegenschaft soll geschützt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0071074

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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