Norm
ABGB §1268Rechtssatz
Bei der Bewertung von Leibrentenleistungen sind diese auf den Zeitpunkt der möglichen Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung hochzurechnen, wobei eine durchschnittliche inflationäre Entwicklung einzukalkulieren und eine dementsprechende Abzinsung bei der Kapitalisierung der wertgesicherten Leibrente vorzunehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0022352Dokumentnummer
JJR_19940530_OGH0002_0010OB00515_9400000_003