Norm
UVG §4 Z3Rechtssatz
Angesichts des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlautes mit seiner Beschränkung auf Haft im Inland bleibt kein Raum für eine Auslegung des § 4 Z 3 UVG, wonach der Haftrichtsatzvorschuss nach dieser Bestimmung auch bei Freiheitsentzug im Ausland gewährt werden könne.Angesichts des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlautes mit seiner Beschränkung auf Haft im Inland bleibt kein Raum für eine Auslegung des Paragraph 4, Ziffer 3, UVG, wonach der Haftrichtsatzvorschuss nach dieser Bestimmung auch bei Freiheitsentzug im Ausland gewährt werden könne.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076288Dokumentnummer
JJR_19940530_OGH0002_0010OB00563_9400000_001