RS OGH 1994/5/30 1Ob503/94, 6Ob131/97a

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Norm

UStG 1972 §12 Abs14

Rechtssatz

Ist der Empfänger Unternehmer und erfüllt er die sonstigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, so kann er den ihm vom Grundstücksverkäufer als korrigierte (bzw nicht abziehbare) Vorsteuer gesondert in Rechnung gestellten Betrag als Vorsteuer geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076316

Dokumentnummer

JJR_19940530_OGH0002_0010OB00503_9400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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