Norm
ASVG §273 Abs1Rechtssatz
Eine Versicherte, die als Hotelangestellte eine Mehrzahl ungelernter Dienstnehmer beaufsichtigte, große Werte zu verwalten hatte und der Hotelleitung für den von ihr geleiteten Teilbereich verantwortlich war, ist unter analoger Heranziehung des Kollektivvertrages der Handelsangestellten nicht höher als in die Beschäftigungsgruppe drei einzustufen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084959Dokumentnummer
JJR_19940531_OGH0002_010OBS00120_9400000_002