RS OGH 1994/5/31 10ObS120/94

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Veröffentlicht am 31.05.1994
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Norm

ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Eine Versicherte, die als Hotelangestellte eine Mehrzahl ungelernter Dienstnehmer beaufsichtigte, große Werte zu verwalten hatte und der Hotelleitung für den von ihr geleiteten Teilbereich verantwortlich war, ist unter analoger Heranziehung des Kollektivvertrages der Handelsangestellten nicht höher als in die Beschäftigungsgruppe drei einzustufen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084959

Dokumentnummer

JJR_19940531_OGH0002_010OBS00120_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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